Die Rechtslage in zwei Sätzen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-128/11 vom 03.07.2012 hat den „Erschöpfungsgrundsatz" auf digital ausgelieferte Software ausgedehnt: wer eine Lizenz rechtmässig erwirbt, darf sie weiterverkaufen. Voraussetzung: rechtmässige Erst-Inverkehrbringung im EU-Raum, einwandfreie Löschung beim Vorbesitzer, lückenloser Kaufnachweis.
Für die Schweiz gilt eine analoge Rechtslage über Art. 12 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG), ebenfalls Erschöpfungsgrundsatz auf in Verkehr gebrachte Werkexemplare. Das ist nicht „Grauzone", das ist höchstrichterlich abgesicherte Praxis.
Was Sie als Käufer trotzdem prüfen sollten
- MwSt-Rechnung als Kaufnachweis. Pflicht. Ohne PDF-Rechnung mit ausgewiesener MwSt kein Geschäftsbeleg, kein Audit-Nachweis.
- Verkäufer ist eine echte, prüfbare Firma. Wichtiger als juristische Schlagworte: Hat der Anbieter einen öffentlichen Handelsregister-Eintrag und eine gültige USt-IdNr? Das prüfen Sie in zwei Minuten selbst. Händler unten selbst prüfen.
- Echte Telefonnummer + erreichbarer Support. Anonyme Shops ohne Erreichbarkeit sind das grösste Risiko-Signal.
- Preise im realistischen Rahmen. Wenn ein Microsoft-Office-Schlüssel CHF 19. kostet, ist das nicht aus legalen EU-/CH-Quellen beschaffbar, fast immer Drittland-Ware.



