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Gebrauchte Software-Lizenzen legal in der Schweiz

Der Kauf gebrauchter Software-Lizenzen ist in der Schweiz rechtlich klar geregelt und zulässig. Massgeblich ist der Erschöpfungsgrundsatz im Schweizer Urheberrechtsgesetz, gestützt durch die europäische Rechtsprechung. Hier erklären wir die Schweizer Rechtslage konkret.

Auf einen Blick

Sind gebrauchte Software-Lizenzen in der Schweiz legal? Ja. Art. 12 Abs. 2 URG und das EuGH-Urteil C-128/11 erklärt, plus was Schweizer Käufer beachten sollten.

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Die Schweizer Rechtsgrundlage

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz kennt in Art. 12 Abs. 2 den Erschöpfungsgrundsatz. Vereinfacht gesagt: ein Werkexemplar, das mit Zustimmung des Rechteinhabers verkauft wurde, darf weiterverkauft werden. Der Rechteinhaber kann den weiteren Vertriebsweg nicht kontrollieren.

Dieser Grundsatz gilt auch für Software. Wer eine Lizenz rechtmässig erworben hat, darf sie also weitergeben. Die europäische Rechtsprechung, insbesondere das EuGH-Urteil C-128/11 von 2012, hat denselben Grundsatz für den EU-Raum bestätigt und ausdrücklich auf digital ausgelieferte Software erstreckt.

Was Schweizer Käufer beachten sollten

  • Aktivierungs-Garantie statt Herkunfts-Versprechen. Die Herkunft einer Lizenz können Sie als Käufer nicht selbst nachprüfen. Worauf es ankommt: ein Anbieter mit echtem Handelsregister-Eintrag und gültiger USt-IdNr und eine Aktivierungs-Garantie mit kostenlosem Ersatz, falls ein Key einmal nicht aktiviert. Händler unten selbst prüfen.
  • MwSt-Rechnung verlangen. Ein ordentlicher Kaufnachweis im Schweizer Format ist Pflicht, steuerlich wie für einen möglichen Audit.
  • Realistischer Preis. Ein deutlicher Nachlass gegenüber Neuware ist normal, ein Dumping-Preis ist verdächtig.
  • Schweizer Onlineshop bevorzugen. CHF-Abrechnung, Schweizer MwSt und ein erreichbarer Support ersparen Wechselkurs-Verluste und Unklarheiten.

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Wir hosten keine eigenen Bewertungen. Unabhängig nachprüfbar auf Trusted Shops – verbale Klasse aktuell Hervorragend.

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Den Händler können Sie selbst prüfen, in zwei Minuten

Wer hinter einem Shop steht, ist öffentlich nachprüfbar: ein seriöser Händler hat eine echte Firma mit Registereintrag und gültiger USt-IdNr., beides einsehbar. Die Herkunft eines einzelnen Keys lässt sich von aussen zwar nicht belegen, wohl aber, ob hinter dem Shop eine fassbare Firma steht. Bei uns geht das sogar live, gleich hier.

Firma
Kewee OÜ
Tallinn, Estland
Registercode
17352418
EU USt-IdNr.
Im estnischen Firmenregister

Häufige Fragen

Sind gebrauchte Software-Lizenzen in der Schweiz legal?

Ja. Der Erschöpfungsgrundsatz in Art. 12 Abs. 2 URG erlaubt den Weiterverkauf rechtmässig erworbener Lizenzen. Die europäische Rechtsprechung mit dem EuGH-Urteil C-128/11 bestätigt denselben Grundsatz.

Was ist der Unterschied zur EU-Rechtslage?

Inhaltlich gibt es keinen wesentlichen Unterschied. Die Schweiz regelt die Erschöpfung im URG, die EU über ihre Rechtsprechung. Für Schweizer Käufer ist Art. 12 Abs. 2 URG die massgebliche Grundlage.

Brauche ich einen besonderen Nachweis?

Eine ordentliche MwSt-Rechnung im Schweizer Format genügt als Kaufnachweis. Für ein mögliches Unternehmens-Audit stellen seriöse Anbieter auf Anfrage zusätzliche Dokumentation bereit.
Über Keywi24

Keywi24 ist Schweizer Onlineshop für vorbenutzte Microsoft- und Antivirus-Software-Lizenzen. Das Team kennt den Markt seit über fünf Jahren von innen. Wir wollen nicht der grösste Lizenz-Shop werden, sondern der beliebteste.

Deshalb investieren wir nicht in Marketing-Bombast, sondern in 90 Tage echten Techniker-Support nach jedem Kauf. Rechtsbasis: EuGH-Urteil C-128/11 (03.07.2012) und Art. 12 Abs. 2 URG.

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