Die Schweizer Rechtsgrundlage
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz kennt in Art. 12 Abs. 2 den Erschöpfungsgrundsatz. Vereinfacht gesagt: ein Werkexemplar, das mit Zustimmung des Rechteinhabers verkauft wurde, darf weiterverkauft werden. Der Rechteinhaber kann den weiteren Vertriebsweg nicht kontrollieren.
Dieser Grundsatz gilt auch für Software. Wer eine Lizenz rechtmässig erworben hat, darf sie also weitergeben. Die europäische Rechtsprechung, insbesondere das EuGH-Urteil C-128/11 von 2012, hat denselben Grundsatz für den EU-Raum bestätigt und ausdrücklich auf digital ausgelieferte Software erstreckt.
Was Schweizer Käufer beachten sollten
- Aktivierungs-Garantie statt Herkunfts-Versprechen. Die Herkunft einer Lizenz können Sie als Käufer nicht selbst nachprüfen. Worauf es ankommt: ein Anbieter mit echtem Handelsregister-Eintrag und gültiger USt-IdNr und eine Aktivierungs-Garantie mit kostenlosem Ersatz, falls ein Key einmal nicht aktiviert. Händler unten selbst prüfen.
- MwSt-Rechnung verlangen. Ein ordentlicher Kaufnachweis im Schweizer Format ist Pflicht, steuerlich wie für einen möglichen Audit.
- Realistischer Preis. Ein deutlicher Nachlass gegenüber Neuware ist normal, ein Dumping-Preis ist verdächtig.
- Schweizer Onlineshop bevorzugen. CHF-Abrechnung, Schweizer MwSt und ein erreichbarer Support ersparen Wechselkurs-Verluste und Unklarheiten.



