Warum gebrauchte Software für Unternehmen legal ist
Der Weiterverkauf rechtmässig erworbener Software-Lizenzen ist durch den Erschöpfungsgrundsatz gedeckt, bestätigt durch das EuGH-Urteil C-128/11 und im Schweizer Recht durch Art. 12 Abs. 2 URG. Das gilt ausdrücklich auch für den geschäftlichen Einsatz. Ein Unternehmen darf gebrauchte Lizenzen kaufen und produktiv nutzen.
Der Spar-Effekt ist erheblich. Geprüfte vorbenutzte Lizenzen liegen deutlich unter dem Neupreis. Bei einer Ausstattung von zehn oder mehr Arbeitsplätzen summiert sich das zu einem spürbaren Betrag, ohne dass das Unternehmen bei Funktion oder Rechtssicherheit Abstriche macht.
Worauf Unternehmen bei der Beschaffung achten
- MwSt-Rechnung pro Lizenz. Der Standard-Kaufnachweis für Buchhaltung und Audit, in den allermeisten Fällen ausreichend.
- Bezugs-Dokumentation auf Anfrage. Verlangt ein Audit-Verfahren mehr, liefern wir die zusätzliche Dokumentation kostenlos.
- Aktivierungs-Garantie statt Herkunfts-Versprechen. Die Herkunft einer Lizenz können Sie als Käufer nicht selbst nachprüfen. Worauf es ankommt: ein Anbieter mit echtem Handelsregister-Eintrag und gültiger USt-IdNr und eine Aktivierungs-Garantie mit kostenlosem Ersatz, falls ein Key einmal nicht aktiviert. Händler unten selbst prüfen.
- Seriöser Anbieter. Erreichbarer Support und ordentliche Abwicklung sind die Prüfsteine.



